Das Ehrenbürgerrecht ist die bedeutendste Auszeichnung Berlins. Sie wird im Einvernehmen vom Senat und dem Abgeordnetenhaus von Berlin verliehen. Die Geschichte der Ehrenbürgerwürde reicht über 200 Jahre zurück und spiegelt damit die wechselvolle Geschichte Berlins wider. Im Katalog »Galerie der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger« werden die Porträts von mehr als 50 Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger gezeigt und beschrieben, die in der Ehrenbürgergalerie des Abgeordnetenhauses ausgestellt werden. Ehrenbü̈rger dü̈rfen einen Kü̈nstler benennen, der auf Kosten des Landes Berlin ihr Porträt anfertigt. So entstand die Galerie der Ehrenbü̈rger im Abgeordnetenhaus von Berlin. Sie umfasst derzeit 55 Porträts. Die Liste der Menschen, die seit 1813 ehrenhalber zu Bü̈rgern Berlins gemacht wurden, ist jedoch viel länger und umfasst 121 Personen. Das Porträt des ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck war das letzte, dass der Galerie der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger im Abgeordnetenhaus von Berlin hinzugefügt wurde.
Auftraggeber:
Abgeordnetenhaus von Berlin
Aufgabe:
Kataloggestaltung